1998 / 03 - Kompostierung von Friedhofsabfällen

Die Gemeinde als Friedhofsträger ist verpflichtet, auf dem Friedhof Behältnisse oder Ablagemöglichkeiten für die im Zusammenhang mit der Grabpflege anfallenden Abfälle einzurichten. (Früher wurden diese Abfälle, bestehend z.B. aus Kunststofftöpfen, abgebrannten Kerzenhaltern, Papier oder Pflanzenresten unsortiert zusammen als Restmüll entsorgt.) Nach neuem Abfallrecht muss "Abfall zur Beseitigung" (Restmüll) dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. "Abfall zur Verwertung" muss ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden. Bei den Friedhofsabfällen spielen die kompostierbaren Abfälle eine große Rolle, da beim Grabschmuck ein immer höherer Anteil von verrottbarem Material Verwendung findet. (Dies gilt z.B. für Kranzschleifen oder das Bindematerial für die Kränze.)

Anforderungen an die Verwertung von Bioabfällen auf gärtnerisch genutzten Flächen werden in der geplanten Bioabfallverordnung festgelegt.

Nach folgenden Kriterien lassen sich Abfälle auf dem Friedhof sortieren:


a) Kunststoffmaterialien, Topfeinsätze als Leichtverpackungen aus Polypropylen oder Styropor, Grablichter, Kunststofftöpfe, Foliensäcke oder Blumenfolien.
Bei vielen dieser Materialien wie Topfeinsätze oder Kunststofftöpfe kann geprüft werden, ob eine Rückgabe bei der nahegelegenen Friedhofsgärtnerei sinnvoll ist. Vor einer Wiederverwendung muss der Gärtner Töpfe und Einsätze zwar reinigen und neu sortieren. In der Regel werden diese Verpackungshilfsmittel jedoch zurückgenommen.

Die übrigen Verpackungsmaterialien sollten dem jeweiligen Sammelsystem des Dualen Systems zugeführt werden.


b) Restmüll ("Abfall zur Beseitigung")
Dazu zählen angeschlagene Tontöpfe, verschmutzte Folien, Grablichter mit Kerzenresten sowie nicht kompostierbare Bestandteile von Kränzen und Gestecken. Da es äußerst mühsam ist, Bindedraht oder Metallbestandteile aus Kränzen zu entfernen, kommt hier der Verwendung von Bindematerialien aus verrottbaren pflanzlichen Rohstoffen wie Jute, Baumwolle oder Zellulosefasern besondere Bedeutung für die Mengenreduzierung des Restmülls und für die Kompostqualität zu.

c) Papier in der Form von
Blumenpapier, Kartons, Pappe sowie Zeitungen kann in kleinen Mengen als Beimischung zum Bioabfall Verwendung finden. Es sollte geprüft werden, ob eine Sammelstelle für Altpapier angelegt werden kann.

d) Grünabfälle in Form von
Ästen, Strauchteilen, Topf- und Schnittblumen, Blumenerde, Laub sowie kompostierbarem Grabschmuck mit entsprechendem Gütezeichen. Es ist das Ziel, möglichst den gesamten Grabschmuck aus verrottbarem Material herzustellen. Das gilt nicht nur für das bereits erwähnte Bindematerial, sondern auch für die Pflanztöpfe, die aus Jute oder Pappmaterial bestehen können und zusammen mit den Pflanzen in den Boden eingesenkt werden. Sie verbleiben dort und verbessern so die Bodenstruktur. Es bestehen Möglichkeiten der Rationalisierung bei der Verarbeitung von Grünabfällen. Einmal sind Friedhofsgärtner besonders in den Herbstmonaten gern zur Abnahme von Ästen oder ganzen Pflanzen von oft sehr wertvollen Zierkoniferen bereit, die auf den Gräbern zu groß geworden sind. Sie verarbeiten dieses Material in der Kranzbinderei. Zum anderen bietet sich der Einsatz von Holzhäckslern zu Zeiten von besonders umfangreichen Schnittholzanfall an. Dies kann im Herbst sein, wenn die Gräber winterfertig gemacht und Gehölze geschnitten werden, oder auch im Frühjahr, wenn das Deckreisig abgeräumt wird.

Hinweise zur Kompostierung

Da der Anteil verrottbaren Materials an den Friedhofsabfällen immer größer wird, sollen hier noch einige Hinweise zum Betrieb der Kompostierungseinrichtungen gegeben werden:

  1. Kompostsilos sollten einen schattigen bis halbschattigen Standort haben. Dadurch werden möglichst gleichmäßige Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnisse erzielt, die dem Rotteprozess dienlich sind.
  2. Für die Kompostierung ist eine gute Belüftung des Rottematerials sowohl von außen durch eine offene Konstruktion des Kompostsilos als auch von innen durch eine lockere Schichtung erforderlich. Die lockere Schichtung kann durch das Beifügen von grobstrukturierten Materialien wie gehäckseltem Baum- oder Heckenschnitt verbessert werden. Nur bei einem dichten Zusammenbacken des Materials kann Fäulnis mit entsprechender Geruchsbelästigung entstehen.
  3. Das Kompostsilo sollte sich an einem leicht erreichbaren aber auch gut einsehbaren Platz befinden, an dem sich die Friedhofsbesucher scheuen, diese Stelle in einem unordentlichen Zustand zu verlassen oder nicht kompostierfähiges Material an dieser Stelle abzulegen.

Durch Sortierung der Friedhofsabfälle und durch einen hohen Anteil verrottbaren Materials kann deren Entsorgung sehr viel kostengünstiger erfolgen als bei fehlender Sortierung und einer Deklarierung als Restmüll. Der Verwendung verrottbaren Materials kommt immer größere Bedeutung zu. Der gewonnene Kompost kann auf den gemeindeeigenen Flächen verwendet werden. Die Verwertung selbsterzeugter Komposte auf betriebseigenen Flächen ist auch nach der geplanten Bioabfallverordnung möglich.


GrBl1998_03.pdf